Leistungen

Leistungen

Ich wurde 1990 als einer der ersten Hamburger Sachverständigen für die Bewertung
von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten von der Handelskammer
Hamburg öffentlich bestellt und vereidigt.

Auftraggeber & Kunden

Als unabhängiger und nicht weisungsgebundener Gutachter und Sachverständiger biete ich qualifizierte Immobilienbewertung und Gutachten für:

  • private & gewerbliche Immobilien-Eigentümer

  • Nachlasspfleger, Betreuer, Anwälte, Steuerberater

  • Gerichte, Behörden, Banken, Versicherungen

Service & Betreuung

Dank jahrzehntelanger Erfahrung und erworbenen Detailkenntnissen in der Immobilienwirtschaft biete ich Ihnen:

  • ausführliche Beratung

  • persönliche Unabhängigkeit

  • Zuverlässigkeit und qualifizierte Fachkompetenz

Mathias Vieth - Service

Verkehrswert-Berechnung

Es gibt unterschiedliche Anlässe für eine Verkehrswert-Berechnung. Als Objekte einer Wertermittlung kommen alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Betracht.

Mögliche Anlässe einer Verkehrswert-Berechnung sind z.B.

  • Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidungsverfahren (Ermittlung des Zugewinn-Ausgleichs, vermögensrechtliche Auseinandersetzung)
  • Auch Testamentsvollstrecker, Nachlaßpfleger und Betreuer benötigen zuverlässige Angaben zum Verkehrswert von Immobilien für die gerichtlichen Genhmigungen
  • Steuerverfahren (Erbschafts- und Schenkungssteuer, Aufteilung des Kaufpreises in Boden- und Gebäudewert)
  • Fremdfinanzierungen von Immobilien - in diesen Fällen ermittle ich den Verkehrswert als Grundlage der Kreditentscheidung der finanzierenden Bank

Verkehrswerte können für folgende Objekte berechnet werden:

  • wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und für
  • gewerblich oder gemischt genutzte Immobilien (u. a. Gewerbeobjekte, Büro- und Geschäftshäuser).

Das brauche ich von Ihnen:

Eine Liste der von mir benötigten Unterlagen finden Sie hier (pdf-Ansicht)

Mathias Vieth - Aufgaben

Verkehrswertermittlung

Meine Vorgehensweise je nach Aufgabenstellung und Art des Bewertungsobjekts:

  1. Prüfung

    Prüfung der Übereinstimmung des Bestandsverzeichnisses des Grundbuches mit dem Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster

  2. Abgleichen

    Abgleichung der Lage, der Größe und Zuschnitt eines Grundstücks sowie des Gebäudebestands

  3. Einsehen & bewerten

    Einsicht in die Abteilung II des Grundbuchs aufgeführten "Lasten und Beschränkungen", um deren Auswirkungen auf den Verkehrswert der Immobilie bewerten zu können (z. B. bei eingetragenen Wohnrechten, Nießbrauchrechten, Leibrenten, Leitungsrechten, Baubeschränkungen und Wegerechten).

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die der Immobilieneigentümer gegenüber der Baubehörde eingegangen ist. Zu den Baulasten gehören z. B. die Übernahme von Abstandsflächen, Stellplatzverpflichtungen u. ä.

Andere öffentliche Beschränkungen

Andere öffentliche Beschränkungen können sich beispielsweise aus Sanierungs- und städtebaulichen oder sozialen Erhaltungssatzungen oder aus Bestimmungen zum Denkmalschutz ergeben.

Erschließungskosten

Der Verkehrswert wird ferner durch offene oder zu erwartende Wegebau- oder Sielbaukosten beeinflusst. Daher hole ich in den meisten Fällen eine Abgabenbescheinigung der zuständigen Gemeinde ein.

Baugenehmigungen/-zeichnungen

Baugenehmigungen und Bauzeichnungen kontrolliere ich auf Übereinstimmung mit dem vorhandenen Gebäudebestand.

Gebäudemaße

Zu den Grundlagen einer Verkehrswert-Ermittlung zählen insbesondere auch Gebäudemaße wie die Wohn- und Nutzfläche, der Bruttorauminhalt, die Bruttogrundfläche und die Geschossfläche.

Fremdgenutzte Immobilien

Bei vermieteten Immobilien ermittle ich die Auswirkung des Mietverhältnisses auf den Verkehrswert. Bei Mehrfamilienhäusern wird die tatsächliche Miete mit der marktüblichen Miete verglichen und diese zur Grundlage der Bewertung im Ertragswertverfahren gemacht.

Wohnungseigentum und Teileigentum

Bei Eigentumswohnungen und gewerblichem Teileigentum wird die Übereinstimmung der Aufteilungspläne mit den tatsächlichen Verhältnissen und der Inhalt der Teilungserklärung auf den Verkehrswert geprüft. Zudem wird bei Eigentumswohnungen für den Preisvergleich in der Regel eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses eingeholt.

Erbbaurechte

Die Bewertung eines Erbbaurechts führe ich unter Berücksichtigung des Inhalts des Erbbaurechtsvertrages durch. Dabei wird insbesondere der nach den vertraglichen Vereinbarungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen mögliche Erbbauzins ermittelt.

Marktlage

Die jeweilige Lage auf dem Immobilienmarkt zum Bewertungszeitpunkt ist entscheidend für die Ermittlung des Verkehrswerts. Dabei nutze ich die Marktberichte der Gutachterausschüsse, die Preisspiegel des IVD und Veröffentlichungen in Tages- und Fachpresse. Zudem nutze ich gerne auch die Meinung von Kolleginnen und Kollegen.